Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Kundenkreis, Vertragssprache
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen der StarkStop GmbH (nachfolgend „StarkStop") und unseren Auftraggebern.
1.2 Informationen zu uns erhalten Sie auf unserer Homepage.
1.3 Das Dienstleistungsangebot unserer Onlinepräsenz richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (a) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und (b) ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).
1.4 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, der Unternehmer im Sinne von 1.3 (b) ist, finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
1.5 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, ist Textform im Sinne von § 126b BGB zur Wahrung der Schriftform ausreichend.
1.6 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
2. Angebote, Vertragsschluss und Vertragsdauer
2.1 Unsere Angebote sind auf unserer Onlinepräsenz erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet oder enthält eine bestimmte Annahmefrist. Auftraggeber können über unseren Internetauftritt unter https://www.starkstop.de, per E-Mail: office@starkstop.de unter unsere Leistungen beauftragen.
2.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen StarkStop und dem Auftraggeber ist der geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen StarkStop und dem Auftraggeber zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von StarkStop vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.3 Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung annehmen. Die Annahmefrist eines Auftrages für uns beträgt dabei 20 (zwanzig) Tage ab dessen Zugang.
2.4 Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Leistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung (soweit ein sog. Fernabsatzvertrag vorliegt) werden dem Auftraggeber unmittelbar übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
2.5 Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufsbelehrung, die ihm im Rahmen der Beauftragung auf unserer Website mitgeteilt wird, zu widerrufen (vgl. insoweit II. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
2.6 Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen StarkStop und dem Auftraggeber.
2.7 Hat StarkStop mit einem Verbraucher ein Dauerschuldverhältnis von weniger als 24 Monaten vereinbart, verlängert sich die vorgesehene Vertragsdauer stillschweigend auf unbestimmte Zeit, wobei dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, den verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
2.8 Hinsichtlich der Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2.9 Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann.
2.10 Die Kündigung bedarf der Textform.
3. Leistungszeit
3.1 Von StarkStop in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
3.2 Wir können unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers - vom Auftraggeber eine Verlängerung von Leistungspflichten oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber schuldhaft nicht nachkommt.
3.3 Geraten wir mit einer Leistung in Verzug oder wird uns eine Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe von II. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
3.4 Die Parteien beziehen keine Dritten in den Schutzbereich des Vertrages ein, es sei denn, die Parteien haben die Einbeziehung schriftlich ausdrücklich und unter namentlicher Nennung des Dritten vereinbart.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber wird StarkStop die für die Erbringung der Leistung von seiner Seite sämtliche für die Erbringung der Leistung notwendigen ggf. aktualisierten Unterlagen, Informationen, auch später bekanntwerdende, und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellen. Dies umfasst insbesondere Hilfsmittel (wie Leitern und Hubarbeitsbühnen) oder Beistellungen. StarkStop darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer diese sind für StarkStop offensichtlich unvollständig oder unrichtig. Sämtliche Hilfsmittel oder Beistellungen müssen den jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
4.2 Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Auftraggebers. Kommt der Auftraggeber trotz Aufforderung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist StarkStop insoweit von seinen Verpflichtungen befreit, soweit die Einhaltung der nichterfüllten Pflicht Voraussetzung für die Leistungserbringung durch StarkStop ist. StarkStop kann außerdem hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.
4.3 Ist StarkStop der Ansicht, dass der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht vertragsgemäß erbringt, wird StarkStop den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinweisen und dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist für die Erbringung der Mitwirkungsleistung setzen. Solange Mitwirkungsleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind, ist StarkStop für sich daraus ergebende Leistungsstörungen nicht verantwortlich. Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungsleistung entstehender Mehraufwand von StarkStop kann von StarkStop gesondert in Rechnung gestellt werden. Gegebenenfalls weitergehende Ansprüche von StarkStop bleiben unberührt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die Preise aus dem Angebot. Ist im Vertrag die Höhe des Entgelts nicht schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der StarkStop, welche dem Auftraggeber auf Wunsch entsprechend zur Verfügung gestellt wird.
5.2 Die StarkStop ist berechtigt für bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen nach § 632a Abs. 1 Satz 2 bis 5 BGB in der Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen.
5.3 Wir bieten nachfolgende Zahlungsmethoden an: Überweisung. Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen. Alle Forderungen werden direkt nach Erbringung der Leistung und mit Zugang der Rechnung innerhalb von 16 Tagen fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
5.4 Für den Fall, dass der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Auftraggeber Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zudem fällt eine Mahngebühr in Höhe von 2,00 € pro Mahnung an. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
5.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.
6. Abnahme
6.1 Soweit eine Abnahme der Leistung von StarkStop stattzufinden hat, gilt die von StarkStop erbrachte Leistung als vertragsgemäß, wenn der Auftraggeber es unterlässt, offensichtliche Mängel StarkStop bei Abnahme unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, es sei denn, StarkStop hat den Mangel arglistig verschwiegen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt die Abnahme von Leistungen wegen unwesentlicher Mängel zu verweigern.
6.2 Der Auftraggeber, der Unternehmer ist, kann für den Fall, dass StarkStop vertragliche Leistungszeiten überschreitet, keine Ansprüche geltend machen, wenn der Auftraggeber dies nicht innerhalb eines Zeitraums von 21 (einundzwanzig) Tagen nach der Erbringung der Leistung gegenüber StarkStop anzeigt.
7. Geheimhaltung
7.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände (bspw. Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
7.2 Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, macht er die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
8. Urheber- und Nutzungsrechte, Veröffentlichung
8.1 Die Urheberrechte der im Rahmen des Auftrages erstellten Programme, Berichte, Berechnungen, Darstellungen usw. (nachfolgend „Leistungsergebnisse") liegen bei StarkStop. Als Inhaber der Urheberrechte steht es ihm frei, anderen das Recht einzuräumen, die Leistungsergebnisse für einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen („Nutzungsrecht").
8.2 Der Auftraggeber erhält an den Inhalten der im Rahmen des Auftrages erstellten Leistungsergebnisse ein unbefristetes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung vertraglich vereinbart wurde.
8.3 Die in Ziffer 8.2. dieser AGB geregelte Übertragung von Nutzungsrechten an den erstellten Leistungsergebnissen steht unter dem Vorbehalt einer vollständigen Zahlung der zugunsten der StarkStop jeweils vereinbarten Vergütung.
8.4 Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Leistungsergebnisse zu Werbezwecken oder eine weitergehende über den in Ziffer 8.2 geregelten Umfang hinausgehende Nutzung der Leistungsergebnisse bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Einwilligung von StarkStop. Klarstellend wird festgehalten, dass der Auftraggeber für jede Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Leistungsergebnisse zu Werbezwecken selbst verantwortlich ist.
9. Gewährleistung
9.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
9.2 Für Verträge mit einem Unternehmer gilt Folgendes: Im Falle eines Mangels hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, den Preis in angemessener Weise zu mindern. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Eine Mängelanzeige des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 StarkStop haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung oder falls ein Mangel von StarkStop arglistig verschwiegen wurde. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von StarkStop, dessen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
10.2 Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von StarkStop auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.3 Eine weitergehende Haftung von StarkStop ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
10.4 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. StarkStop haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seines Online-Auftritts.
11. Behinderung/Höhere Gewalt
11.1 Sehen wir uns in der Durchführung einer Vertragsleistung durch Umstände gleich welcher Art behindert, so werden wir dies Ihnen rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Sind die behindernden Umstände von uns nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Dienstleistung verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige, schriftliche oder per E-Mail übermittelte Mitteilung, so können wir uns später auf diese Umstände nicht berufen. Sollte keine Einigung zwischen uns und Ihnen zustande kommen, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und Ihnen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
11.2 In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie von ihr nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.
12. Grenzüberschreitender Austausch Leistungen
12.1 Der Auftraggeber hat bei einer Weitergabe der von StarkStop erbrachten Leistungen oder Teilen davon an Dritte ins In- oder Ausland die jeweils gültigen Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten.
12.2 Die Erfüllung eines Vertrages mit dem Auftraggeber steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder Sanktionen entgegenstehen.
13. Teilunwirksamkeit, Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt.
13.2 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten nach diesen AGB oder dem Vertrag einschließlich der Nacherfüllung ist die StarkStop GmbH.
13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Siegburg, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die StarkStop ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an einem sonstigen zuständigen Gericht zu verklagen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit nach dem Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten ist Siegburg Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche von StarkStop nicht bekannt ist.
13.4 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: office@starkstop.de. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist die StarkStop GmbH nicht verpflichtet und nicht bereit.
14. Datenschutz
14.1 Zu den Qualitätsansprüchen von StarkStop gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Auftraggeber (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten" genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von uns daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Wir werden die personenbezogenen Daten der Auftraggeber vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
14.2 Hierüber hinaus verwenden wir personenbezogene Daten der Auftraggeber nur, soweit der Auftraggeber hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Auftraggeber erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.
14.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
14.4 Wir werden im Hinblick auf personenbezogene Daten des Auftraggebers die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
14.5 Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung unserer Homepage.
II. Besondere Geschäftsbedingungen der StarkStop GmbH
Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend zu der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von StarkStop und gehen diesen im Fall von Widersprüchen vor.
1. Beendigung des Vertrages
1.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
1.2 Aus wichtigem Grund kommt für die StarkStop eine Kündigung insbesondere in Betracht, wenn (a) sich der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungshandlungen mehrfach (mindestens drei Mal) in Verzug befindet, diese endgültig verweigert oder die Ausführung aus von StarkStop nicht zu vertretenden Gründen in Summe länger als drei Monate gestört ist; (b) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers eintritt und hierdurch die Zahlungsansprüche der StarkStop unter dem Vertrag erheblich gefährdet sind und der StarkStop die Fortsetzung der Vertragsbeziehung nicht zumutbar ist.
1.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
III. Besondere Geschäftsbedingungen für Auftraggeber
1. Widerrufsrecht
1.1 Auftraggeber haben das folgende Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der StarkStop GmbH, Grafenwerther Str. 21, 53604 Bad Honnef, Fax: 02224/986944, office@starkstop.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Erklärung kann formlos erfolgen, es sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Name und Anschrift des Auftraggebers, Datum, Widerrufserklärung und (y) Informationen zur Bestellung z.B. Auftragsnummer, Kundennummer. Die in Bedingung (y) aufgeführten Informationen sind nicht zwingend notwendig.
1.2 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vier Wochen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen, Lieferung oder Produktion während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen:
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Bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.
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Bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung (a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, (b) bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a) auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und (c) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt.
StarkStop® Sachverständigenbüro für Elektro- und Energietechnik Stand Juni 2025
